Das begleitete Fahren mit 17 Jahren bietet viele Vorteile: Die Verkehrssicherheit wird gesteigert und die Unfallquote gesenkt. Bei uns kannst du schon mit 16 ½ Jahren in die Ausbildung der Klassen B und BE einsteigen und nach der Prüfung ab 17 mit einer Begleitperson fahren. Die Inhalte sind identisch mit der normalen Ausbildung der Klasse B.

Fahranfänger sind überdurchschnittlich häufig Hauptverursacher bei Unfällen mit Personenschäden. Durch das begleitete Fahren mit 17 wird die Verkehrssicherheit gesteigert und so die Unfallquote gesenkt.

Im Alter von 16 ½ Jahren kann die Ausbildung der Klassen B und BE begonnen werden. Die Ausbildungsinhalte sind identisch mit der Ausbildung der Fahrerlaubnis der Klasse B.

Nach bestandener Prüfung dürfen die jungen Fahranfänger ab 17 mit einer Begleitperson Auto fahren. Die Prüfungsbescheinigung gilt nur innerhalb des gesamten Bundesgebietes. Im Ausland ist diese ungültig (Ausnahme: Österreich). Unmittelbar mit Erhalt der Prüfungsbescheinigung beginnt die reguläre Probezeit von 2 Jahren.
Mindestens eine Begleitperson muss in der Prüfungsbescheinigung eingetragen werden. Sinnvoll ist es, mehrere Begleitpersonen anzugeben, da so mehr Fahrpraxis erworben werden kann. Folgende Anforderungen werden an die Begleitpersonen gestellt:
– Mindestalter 30 Jahre
– Mindestens 5 Jahre durchgehender Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B
– Maximal 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg zum Zeitpunkt der Antragstellung
– Weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt

Die Begleitperson darf dabei nicht aktiv in das Fahren eingreifen. Sie hat den Status eines Beifahrers und soll beratend wirken. Die Sitzposition ist dabei nicht auf den Beifahrersitz beschränkt.