{"id":237,"date":"2019-03-18T21:05:37","date_gmt":"2019-03-18T21:05:37","guid":{"rendered":"http:\/\/fahrschule-scholl.de\/?page_id=237"},"modified":"2019-03-26T10:08:01","modified_gmt":"2019-03-26T10:08:01","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.fahrschule-scholl.de\/?page_id=237","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"has-background has-very-light-gray-background-color\"><em>Empfohlen von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverb\u00e4nde e.V. (Stand 26.11.2003) <\/em><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-background has-very-light-gray-background-color\"><strong>1 Bestandteil der Ausbildung<br><\/strong>Die Fahrausbildung umfasst theoretischen und praktischen Fahrunterricht. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-background has-very-light-gray-background-color\"><strong>Schriftlicher Ausbildungsvertrag<\/strong><br>Die Fahrausbildung erfolgt aufgrund eines schriftlichen Ausbildungsvertrages. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-background has-very-light-gray-background-color\"><strong>Rechtliche Grundlagen der Ausbildung<\/strong><br>Der Unterricht wird aufgrund der hierf\u00fcr geltenden gesetzlichen  Bestimmungen und der auf ihnen beruhenden Rechtsverordnungen, namentlich der Fahrsch\u00fclerausbildungsordnung, erteilt. Im \u00dcbrigen gelten die nachstehenden Bedingungen, die Bestandteile des  Ausbildungsvertrages sind. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-background has-very-light-gray-background-color\"><strong>Beendigung der Ausbildung<\/strong><br>Die Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrerlaubnispr\u00fcfung, in jedem Fall nach Ablauf eines Jahres seit Abschluss des Ausbildungsvertrages.<br>Wird das Ausbildungsverh\u00e4ltnis nach Beendigung fortgesetzt, so sind f\u00fcr die angebotenen Leistungen der Fahrschule die Entgelte der Fahrschule ma\u00dfgeblich, die durch den nach \u00a7 19 FahrlG bestimmten Preisaushang zum Zeitpunkt der Fortsetzung des Ausbildungsvertrages ausgewiesen sind. Hierauf hat die Fahrschule bei Fortsetzung hinzuweisen. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-background has-very-light-gray-background-color\"><strong>Eignungsm\u00e4ngel des Fahrsch\u00fclers<\/strong><br>Stellt sich nach Abschluss des Ausbildungsvertrages heraus,  dass der Fahrsch\u00fcler die notwendigen k\u00f6rperlichen oder geistigen Anforderungen f\u00fcr den Erwerb der Fahrerlaubnis nicht erf\u00fcllt, so ist f\u00fcr die Leistungen der Fahrschule Ziffer 6 anzuwenden. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-background has-very-light-gray-background-color\"><strong>2 Entgelte, Preisaushang<\/strong><br>Die im Ausbildungsvertrag  zu vereinbarenden Entgelte haben den durch Aushang in der Fahrschule bekannt gegebenen zu entsprechen. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-background has-very-light-gray-background-color\"><strong>3 Grundbetrag und  Leistungen<br><\/strong>a) Mit dem Grundbetrag werden abgegolten:<br>Die allgemeinen  Aufwendungen der Fahrschule sowie die Erteilung des theoretischen Unterrichts  und erforderliche Vorpr\u00fcfungen  bis zur ersten theoretischen Pr\u00fcfung.<br>F\u00fcr die weitere Ausbildung im Falle des Nichtbestehens der theoretischen Pr\u00fcfung ist die Fahrschule berechtigt, den hierf\u00fcr im Ausbildungsvertrag vereinbarten Teilgrundbetrag zu berechnen, h\u00f6chstens aber die H\u00e4lfte des Grundbetrages der jeweiligen Klasse;  die Erhebung eines Teilgrundbetrages nach nicht bestandener praktischer Pr\u00fcfung  ist  unzul\u00e4ssig. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-background has-very-light-gray-background-color\"><strong>Entgelt f\u00fcr  Fahrstunden und Leistungen<\/strong><br>b) Mit dem Entgelt f\u00fcr die Fahrstunde von 45 Minuten Dauer werden abgegolten:<br>Die Kosten f\u00fcr das Ausbildungsfahrzeug, einschlie\u00dflich der  Fahrzeugversicherungen sowie die  Erteilung des praktischen  Fahrunterrichts. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-background has-very-light-gray-background-color\"><strong>Absage von  Fahrstunden \/ Benachrichtigungsfrist<\/strong><br>Kann der Fahrsch\u00fcler eine vereinbarte Fahrstunde nicht einhalten, so ist die Fahrschule unverz\u00fcglich zu verst\u00e4ndigen. Werden vereinbarte Fahrstunden nicht mindestens 2 Werktage vor dem vereinbarten Termin abgesagt, ist die Fahrschule berechtigt, eine Ausfallentsch\u00e4digung f\u00fcr vom Fahrsch\u00fcler nicht wahrgenommene Fahrstunden in H\u00f6he von drei Vierteln des Fahrstundenentgeltes zu verlangen. Dem Fahrsch\u00fcler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer H\u00f6he entstanden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-background has-very-light-gray-background-color\"><strong>Entgelt f\u00fcr die Vorstellung zur Pr\u00fcfung und Leistungen <\/strong><br>c) Mit dem Entgelt f\u00fcr die Vorstellung zur Pr\u00fcfung werden abgegolten: Die theoretische und die praktische Pr\u00fcfungsvorstellung einschlie\u00dflich der  Pr\u00fcfungsfahrt. Bei Wiederholungspr\u00fcfungen wird das Entgelt, wie im  Ausbildungsvertrag vereinbart, erhoben. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-background has-very-light-gray-background-color\"><strong>4 Zahlungsbedingungen<br><\/strong>Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden der Grundbetrag bei Abschluss des Ausbildungsvertrages, das Entgelt f\u00fcr die Fahrstunde vor Antritt derselben, der Betrag f\u00fcr die Vorstellung zur Pr\u00fcfung zusammen mit eventuell verauslagten Verwaltungs- und Pr\u00fcfungsgeb\u00fchren sp\u00e4testens 3 Werktage vor der Pr\u00fcfung f\u00e4llig. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-background has-very-light-gray-background-color\"><strong>Leistungsverweigerung bei Nichtausgleich der Forderungen<\/strong><br>Wird das Entgelt nicht zur F\u00e4lligkeit bezahlt, so kann die Fahrschule die Fortsetzung der Ausbildung sowie die Anmeldung und Vorstellung zur Pr\u00fcfung bis zum Ausgleich der Forderungen  verweigern. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-background has-very-light-gray-background-color\"><strong>Entgeltentrichtung bei Fortsetzung der Ausbildung<\/strong><br>Das Entgelt f\u00fcr eine eventuelle erforderliche weitere theoretische Ausbildung (Ziffer 3a Abs. 2) ist vor Beginn derselben zu entrichten. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-background has-very-light-gray-background-color\"><strong>5 K\u00fcndigung  des Vertrages<br><\/strong>Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrsch\u00fcler jederzeit, von der Fahrschule nur in den nachstehend  genannten F\u00e4llen gek\u00fcndigt werden: <\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-background has-very-light-gray-background-color\">Wenn der Fahrsch\u00fcler<br>a) trotz Aufforderung und ohne triftigen Grund nicht innerhalb  von 4 Wochen seit Vertragsabschluss mit der Ausbildung beginnt oder er  diese um mehr als 3 Monate ohne triftigen Grund unterbricht,<br>b) den theoretischen oder den praktischen Teil der Fahrerlaubnispr\u00fcfung nach jeweils zweimaliger Wiederholung nicht bestanden hat,<br> c) wiederholt oder gr\u00f6blich gegen Weisungen oder Anordnungen des Fahrlehrers verst\u00f6\u00dft. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-background has-very-light-gray-background-color\"><strong>Schriftform der K\u00fcndigung<\/strong><br>Eine K\u00fcndigung des Ausbildungsvertrages ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-background has-very-light-gray-background-color\"><strong>6 Entgelte bei Vertragsk\u00fcndigung<br><\/strong>Wird der Ausbildungsvertrag gek\u00fcndigt, so hat die Fahrschule Anspruch auf das Entgelt f\u00fcr die erbrachten Fahrstunden und eine etwa erfolgte Vorstellung zur Pr\u00fcfung. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-background has-very-light-gray-background-color\">K\u00fcndigt die Fahrschule aus wichtigem Grund oder der Fahrsch\u00fcler, ohne durch  ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst zu sein (siehe Ziffer 5), steht der Fahrschule folgendes Entgelt zu:<br>a) 1\/5 des Grundbetrages, wenn die K\u00fcndigung nach Vertragsschluss mit der Fahrschule, aber vor Beginn der Ausbildung erfolgt;<br>b) 2\/5 des Grundbetrages, wenn die K\u00fcndigung nach Beginn der  theoretischen Ausbildung, aber vor der Absolvierung eines Drittels der f\u00fcr die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen  Mindestunterrichtseinheiten erfolgt;<br>c) 3\/5 des Grundbetrages, wenn die K\u00fcndigung nach der Absolvierung eines Drittels, aber  vor dem Abschluss von zwei Dritteln der f\u00fcr die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt;<br>d) 4\/5 des Grundbetrages, wenn die K\u00fcndigung nach der Absolvierung von zwei Dritteln der  f\u00fcr die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt, aber vor deren Abschluss;<br>e) der volle Grundbetrag, wenn die K\u00fcndigung nach dem Abschluss der theoretischen Ausbildung erfolgt <\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-background has-very-light-gray-background-color\">Dem  Fahrsch\u00fcler bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Entgelt oder ein  Schaden in der  jeweiligen H\u00f6he nicht angefallen oder nur geringer  angefallen ist.<br>K\u00fcndigt die Fahrschule ohne Grund oder der Fahrsch\u00fcler, weil er  hierzu durch ein vertragswidriges Verhalten der Fahrschule veranlasst wurde, steht der Fahrschule der Grundbetrag  nicht zu. Eine Vorauszahlung ist zur\u00fcckzuerstatten. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-background has-very-light-gray-background-color\"><strong>7 Einhaltung vereinbarter Termine<br><\/strong>Fahrschule, Fahrlehrer und  Fahrsch\u00fcler haben daf\u00fcr zu sorgen, dass vereinbarte Fahrstunden p\u00fcnktlich beginnen. Fahrstunden beginnen und enden grunds\u00e4tzlich an der Fahrschule. Wird auf Wunsch des Fahrsch\u00fclers davon abgewichen, wird die aufgewendete Fahrzeit zum Fahrstundensatz berechnet. Hat der Fahrlehrer den versp\u00e4teten Beginn einer Fahrstunde zu vertreten oder unterbricht er den praktischen Unterricht, so ist die ausgefallene Ausbildungszeit nachzuholen oder gutzuschreiben. <strong><br><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-background has-very-light-gray-background-color\">Fahrschule, Fahrlehrer und Fahrsch\u00fcler haben daf\u00fcr zu  sorgen, dass vereinbarte Fahrstunden p\u00fcnktlich beginnen. Fahrstunden beginnen und enden grunds\u00e4tzlich an der Fahrschule. Wird auf Wunsch des Fahrsch\u00fclers davon abgewichen, wird die aufgewendete Fahrzeit zum Fahrstundensatz berechnet. Hat der Fahrlehrer den versp\u00e4teten Beginn  einer  Fahrstunde zu vertreten oder unterbricht er den praktischen Unterricht, so ist  die ausgefallene Ausbildungszeit nachzuholen oder gutzuschreiben. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-background has-very-light-gray-background-color\"><strong>Wartezeiten bei Versp\u00e4tung<\/strong><br>Versp\u00e4tet sich der Fahrlehrer um mehr als 15 Minuten, so  braucht der Fahrsch\u00fcler nicht l\u00e4nger zu warten. Hat der Fahrsch\u00fcler den versp\u00e4teten Beginn einer vereinbarten praktischen Ausbildung zu  vertreten, so geht die ausgefallene Ausbildungszeit zu seinen Lasten. Versp\u00e4tet er sich um mehr als 15 Minuten, braucht der  Fahrlehrer nicht  l\u00e4nger zu warten. Die vereinbarte Ausbildungszeit gilt dann  als  ausgefallen (Ziffer 3b Absatz 3). <\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-background has-very-light-gray-background-color\"><strong>Ausfallentsch\u00e4digung<\/strong><br>Die Ausfallentsch\u00e4digung f\u00fcr die vom Fahrsch\u00fcler nicht wahrgenommene Ausbildungszeit betr\u00e4gt auch in diesem Falle drei Viertel des Fahrstundenentgelts. Dem Fahrsch\u00fcler bleibt der  Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer H\u00f6he entstanden. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-background has-very-light-gray-background-color\"><strong>8 Ausschluss vom Unterricht<br><\/strong>Der Fahrsch\u00fcler ist vom  Unterricht auszuschlie\u00dfen:<br>a) Wenn er unter dem  Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht;<br>b) Wenn anderweitig  Zweifel an seiner Fahrt\u00fcchtigkeit begr\u00fcndet sind. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-background has-very-light-gray-background-color\"><strong>Ausfallentsch\u00e4digung<\/strong><br>Der Fahrsch\u00fcler hat in diesem Fall ebenfalls als Ausfallentsch\u00e4digung drei Viertel des Fahrstundenentgelts zu entrichten. Dem Fahrsch\u00fcler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer H\u00f6he entstanden. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-background has-very-light-gray-background-color\"><strong>9 Behandlung  von Ausbildungsger\u00e4t und Fahrzeugen<br><\/strong>Der Fahrsch\u00fcler ist zur pfleglichen Behandlung der Ausbildungsfahrzeuge, Lehrmodelle und des sonstigen   Anschauungsmaterials verpflichtet. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-background has-very-light-gray-background-color\"><strong>10 Bedienung und  Inbetriebnahme von Lehrfahrzeugen<\/strong><br>Ausbildungsfahrzeuge  d\u00fcrfen nur unter Aufsicht des Fahrlehrers bedient oder in Betrieb gesetzt werden. Zuwiderhandlungen  k\u00f6nnen Strafverfolgungen und Schadenersatzpflicht zur Folge haben. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-background has-very-light-gray-background-color\"><strong>Besondere Pflichten  des Fahrsch\u00fclers bei der Kraftradausbildung<\/strong><br>Geht bei der  Kraftradausbildung oder -pr\u00fcfung die Verbindung zwischen Fahrsch\u00fcler und  Fahrlehrer verloren, so muss der Fahrsch\u00fcler  unverz\u00fcglich (geeignete Stellen) anhalten, den Motor abstellen und auf  den Fahrlehrer warten. Erforderlichenfalls hat er die Fahrschule zu  verst\u00e4ndigen. Beim Verlassen des Fahrzeugs hat er dieses ordnungsgem\u00e4\u00df  abzustellen und gegen unbefugte Benutzung zu sichern. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-background has-very-light-gray-background-color\"><strong>11 Abschluss der Ausbildung<\/strong><br>Die Fahrschule darf die  Ausbildung erst abschlie\u00dfen, wenn sie \u00fcberzeugt ist, dass der Fahrsch\u00fcler die n\u00f6tigen Kenntnisse und F\u00e4higkeiten zum F\u00fchren eines Kraftfahrzeuges besitzt (\u00a7 16 FahrlG). Deshalb entscheidet der Fahrlehrer nach pflichtgem\u00e4\u00dfem Ermessen \u00fcber den Abschluss der Ausbildung (\u00a7 6 FahrschAusbO).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-background has-very-light-gray-background-color\"><strong>Anmeldung zur Pr\u00fcfung<\/strong><br>Die Anmeldung zur Fahrerlaubnispr\u00fcfung bedarf der Zustimmung  des Fahrsch\u00fclers; sie ist f\u00fcr beide Teile verbindlich. Erscheint der Fahrsch\u00fcler nicht zum Pr\u00fcfungstermin, ist er zur Bezahlung des Entgelts f\u00fcr die Vorstellung zur Pr\u00fcfung und verauslagter oder anfallender Geb\u00fchren verpflichtet. <\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-background has-very-light-gray-background-color\"><strong>12 Gerichtsstand<br><\/strong>Hat der Fahrsch\u00fcler keinen  allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschlu\u00df seinen Wohnsitz oder gew\u00f6hnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland, oder ist der  gew\u00f6hnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so  ist  der Sitz der Fahrschule der     Gerichtsstand. <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Empfohlen von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverb\u00e4nde e.V. (Stand 26.11.2003) 1 Bestandteil der AusbildungDie Fahrausbildung umfasst theoretischen und praktischen Fahrunterricht. Schriftlicher AusbildungsvertragDie Fahrausbildung erfolgt aufgrund eines schriftlichen Ausbildungsvertrages. 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